Dr. Wiebke Claaßen
 
KLEINTIERPRAXIS

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Der richtige Umgang mit Nestlingen:

Sommerzeit ist Nestlingszeit. Überall wo man hinsieht, gehen Vögel aller Arten ihrem Brutverhalten nach.

Häufig kommt es vor, dass die Jungtiere das Nest verlassen, bevor das Großgefieder ausgewachsen ist. Sie sind in diesem Zustand noch flugunfähig. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Tiere von ihren Eltern verlassen werden. Diese füttern ihren Nachwuchs auch außerhalb des Nestes noch mehrere Tage weiter.

Leider kommt es viel zu häufig vor, das Tierfreunde aus Unkenntnis die Tiere mitnehmen, da sie denken, dass die Vögel aus dem Nest gefallen sind und nun verhungern müssten. Doch durch die künstliche Aufzucht sinken die Überlebenschancen für den Jungvogel drastisch, weil die meisten Betreuer unerfahren sind und über die Bedürfnisse der einzelnen Arten wenig wissen. Hinzu kommt die schnelle Menschenprägung, welche die Wiederauswilderung erschwert. Die Haltung der meisten Wildvögel ist aber vom Gesetzgeber verboten.

Wie verhält man sich richtig?
Am besten beobachtet man den Jungvogel aus der Ferne. Nach Möglichkeit eine Stunde lang. So lässt sich feststellen, ob das Tier wirklich von den Eltern verlassen wurde oder ob sich diese nur kurzfristig entfernt haben. Taucht nach dieser Zeit kein Elterntier auf und fühlt sich das Junge kalt an, so kann man davon ausgehen, dass es schon längere Zeit verlassen ist. Sollten ihre Kinder einmal einen Vogel mit nach Hause bringen, der munter und gut genährt ist, sollte dieser unverzüglich an seinen Ausgangspunkt zurückgebracht und aus der Ferne noch einige Zeit beobachtet werden.

Einen, ohne Deckung auf dem Boden oder an anderen gefährlichen Stellen sitzenden Jungvogel kann man ohne Bedenken an einen sichereren Platz setzen, da im Gegensatz zu Säugetieren dem Vogel der menschliche Geruch nicht stört.

Kranke oder verletzte Tiere erkennt man am aufgeplusterten Gefieder, halbgeschlossenen Augen und geringe oder keine Reaktion auf Umweltreize. Verletzte Tiere können unterschiedlich stark bluten, einen oder beide Flügel nicht bewegen oder hängen lassen oder eine abnormale Stellung der Beine aufweisen. Diese Tiere gehören schnellstmöglich in tierärztliche Behandlung.

Sollten sie sich trotzdem dazu entschließen einen Jungvogel aufzuziehen, sollten sie sich über die für die Art erforderliche Ernährung informieren, um Mangelerscheinungen vorzubeugen. Ratschläge und Merkblätter erhalten sie unter anderem beim Naturschutzbund (NABU) oder der zuständigen staatlichen Vogelschutzwarte.
Natürlich können sie sich mit Fragen auch an uns wenden.

 

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